Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB´s)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Bauleistungen, Reparaturen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten zwischen der Firma J. Herrmann Dachdecker und ihren Auftraggebern.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des §13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB.
Sie finden keine Anwendung bei Vergaben nach VOB/A, sofern ausdrücklich die VOB/B vereinbart wurde.
§2 Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und behalten eine Gültigkeit von 40 Tagen ab Angebotsdatum.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme des Auftraggebers oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
Das Angebot sowie sämtliche dazugehörigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
§3 Preise
Die vereinbarten Preise gelten unter der Voraussetzung, dass die Arbeiten innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss begonnen werden.
Ändern sich danach maßgebliche Kostenfaktoren (z. B. Lohnkosten oder Materialpreise) erheblich, kann eine angemessene Anpassung der Preise erfolgen.
Gesetzliche Umsatzsteueränderungen können entsprechend weiterberechnet werden.
§4 Witterungsbedingungen
Bauleistungen im Dachdeckerhandwerk sind witterungsabhängig.
Bei ungeeigneten Wetterbedingungen (z. B. Frost, Regen, Sturm) dürfen Arbeiten unterbrochen werden.
Die Ausführungsfrist verlängert sich entsprechend.
§5 Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen gemäß §632a BGB entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
Abschlagsrechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.
Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§6 Abnahme
Nach Fertigstellung der Leistungen kann der Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.
Nimmt der Auftraggeber die Leistung innerhalb dieser Frist nicht ab, obwohl er hierzu verpflichtet ist, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber zuvor auf die Folgen der nicht erklärten Abnahme hingewiesen hat (§640 Abs.2 BGB).
§7 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme der Leistung. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen gemäß §634a BGB:
• 5 Jahre für Bauleistungen
• 2 Jahre für Wartungs-, Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch:
• unsachgemäße Nutzung
• Eingriffe durch Dritte
• normale Abnutzung oder Verschleiß
§8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Werden Materialien fest mit einem Bauwerk verbunden, tritt der Auftraggeber entsprechende Forderungen in Höhe der offenen Forderung an den Auftragnehmer ab.
§9 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§10 Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§11 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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